Bergwandern mit Martha
Berge. Almen. Seen.

Geführte Wander- und Schneeschuhtouren

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 
 

1. Anmeldung:

Aufgrund der Gruppengröße können die Termine sehr schnell ausgebucht sein, daher ist eine frühe Anmeldung sinnvoll. Die Anmeldung kann schriftlich, telefonisch oder persönlich erfolgen. Mit der Zusendung der schriftlichen (per Email) Buchungsbestätigung/Rechnung gilt der Vertrag zwischen dem Teilnehmer/der Teilnehmerin und Martha Rieß als verbindlich abgeschlossen. Mit diesem Zeitpunkt wird die Anzahlung (rund 20 %), der Restbetrag zehn Tage vor dem Veranstaltungstermin fällig.

 

2. Zahlung:
Zeitgleich mit dem Vertragsschluss und dem Erhalt einer Buchungsbestätigung/Rechung, wird die Anzahlung von rund
20 % der Gesamtsumme fällig. Der Restbetrag ist spätestens 10 Tage vor dem Veranstaltungstermin zu zahlen, ohne dass es hierzu einer nochmaligen Aufforderung bedarf. Erhalten Sie die Rechnung 10 oder weniger Tage vor der gebuchten Veranstaltung, ist der gesamte Rechnungsbetrag sofort zur Zahlung fällig. Ich behalte mir vor, bei nicht fristgerechter Zahlung, Ihnen die gesetzlich geregelten Mahn- bzw. Bearbeitungsgebühren zu verrechnen.

Bankverbindung: Raiffeisenbank Ennstal, Bankstelle Steyrdorf

IBAN: AT79 3408 0000 0202 8074
BIC: RZOOAT2L080

 

3. Anforderungen:

Die erforderliche technische Ausrüstung sowie die körperliche und mentale Eignung des Teilnehmers/der Teilnehmerin zur Bewältigung der Tour ist Voraussetzung, dass der Vertrag zustande kommt. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin hat dafür zu sorgen, dass diese Voraussetzungen erfüllt sind. Der Teilnehmer hat sicherzustellen, dass persönlich notwendige Dinge, wie Verpflegung, Medikamente usw. in ausreichender Menge verfügbar sind. Über mitgeführte lebenswichtige Medikamente und deren sachgemäße Anwendung hat der Teilnehmer den Veranstaltungsleiter vor Beginn der Veranstaltung zu informieren.

Der Wander- und Schneeschuhführer ist berechtigt, den Teilnehmer/die Teilnehmerin ganz oder teilweise von der Veranstaltung auszuschließen, wenn Zweifel hinsichtlich seiner/ihrer körperlichen/mentalen Eignung  und Fähigkeiten bestehen. Rechtzeitig vor Antritt der Veranstaltung erhalten die Teilnehmer/innen eine Ausrüstungsliste. Sollte die Ausrüstung bei Beginn der Veranstaltung mangelhaft sein, kann der Veranstaltungsleiter den Teilnehmer/die Teilnehmerin von der Teilnahme an der Veranstaltung ausschließen, falls die Mangelhaftigkeit nicht vor Ort mit angemessenem Aufwand behoben werden kann.
 

4. Leistung und Leistungsänderungen:

Der Umfang der vertraglichen Leistung ist aus der Ausschreibung und der Buchungsbestätigung/Rechnung der jeweiligen Veranstaltung zu entnehmen. Anfallende Nebenkosten für Quartier, Verpflegung, Transport etc. sind vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin vor Ort selbst zu bezahlen, diese werden bei der Ausschreibung bekanntgegeben. Witterungs- und Schneeverhältnisse machen u.U. eine Änderung des Tourenverlaufs oder falls nicht anders möglich, den Abbruch einer Veranstaltung, notwendig. Die Entscheidung darüber liegt beim Veranstaltungsleiter. Auch auf Wunsch der Teilnehmer/innen kann es zu einer Änderung des Programmablaufs kommen. In beiden Fällen können keine Ersatzansprüche geltend gemacht werden, allfällige Mehrkosten werden extra verrechnet.

Sollten sich wesentliche Bestandteile des Vertrages erheblich ändern, kann der Teilnehmer/die Teilnehmerin binnen 14 Tagen nach Kenntnisbringung kostenlosen zurücktreten.

 
5. Ausrüstung:

Die Teilnehmer/innen werden rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über die notwendige Ausrüstung informiert. Auf Wunsch kann Leihausrüstung gegen Gebühr zur Verfügung gestellt werden. Kommt es zu Verlust oder Beschädigung, die über die normale Abnützung hinausgeht, sind die Reparaturkosten oder die Wiederbeschaffungskosten vom Teilnehmer/ von der Teilnehmerin zu ersetzen.

 
6. Rücktritt seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin

Der Teilnehmer/die Teilnehmerin kann vor Beginn der Veranstaltung jederzeit vom Vertrag zurücktreten. Bei Rücktritt oder Nichtantritt einer Veranstaltung werden folgende Stornokosten fällig:

Bis zehn Tage vor Veranstaltungsbeginn wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten, bis vier Tage vorher fallen 70 % der Veranstaltungskosten an, danach 100 %.

Falls der Teilnehmer/die Teilnehmerin eine geeignete Ersatzperson namhaft machen oder der frei gewordene Platz von mir weiterverkauft werden kann, wird die Anzahlung als Bearbeitungsgebühr einbehalten.

Für Umbuchungen seitens des Teilnehmers/der Teilnehmerin werden die entstehenden Kosten von mir verrechnet.

Ein Teilnehmer/eine Teilnehmerin, der/die die Gruppe aus welchen Gründen auch immer vorzeitig verlässt, hat keinen Anspruch auf Rückerstattungen.

 
7. Rücktritt durch Martha Rieß:

Falls sich für eine Veranstaltung zu wenig Teilnehmer melden oder sonstige Gründe (lt. §31d Abs 2 KSchG) eine Durchführung der Veranstaltung nicht erlauben, kann ich auch kurzfristig vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird eine Ersatzveranstaltung angeboten oder der Teilnehmer/die Teilnehmerin erhält den gesamten bereits bezahlten Betrag rückerstattet.

Sollte eine Veranstaltung aufgrund einer zu geringen Teilnehmerzahl, wie in der Ausschreibung kundgetan, nicht zustande kommen, kann diese bis zu zwei Tage vorher abgesagt werden. Sollte ich aus persönlichen Gründen die Veranstaltung nicht durchführen können, sorge ich für angemessenen Ersatz.

 
8. Versicherungsschutz der Veranstaltungsteilnehmer/innen:

Alpinvereine (Österreichischer Alpenverein und Naturfreunde) bieten ihren Mitgliedern eine Freizeitversicherung, die auch Bergrettungs-, Bergungs- und Rücktransportkosten umfasst. Ähnliche Versicherungsleistungen werden von ÖAMTC und ARBÖ sowie von Kreditkartenunternehmen angeboten. Überprüfen Sie daher bitte vor Beginn einer Veranstaltung Ihren Versicherungsschutz.

 
9. Geschäfts- und Gerichtsstand:

Geschäfts- und Gerichtsstand liegen in 4400 Steyr.